Diesel-Fahrverbote in Hamburg – Ausnahmeregelung bei Mobilitätseinschränkung

Wie die Umweltbehörde am ankündigte, ist eine Sperrung zweier Straßenabschnitte für ältere Dieselautos und Lastwagen geplant. Betroffen sind alle Diesel, die nicht die Abgasnorm Euro 6 erfüllen.

Phoenix Deutschland bat die Stadt Hamburg, vertreten durch die Behörde für Inneres und Sport, die Frage zu beantworten, ob dieses Fahrverbot auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkung gilt.

Dr. Lührs gab stellvertretend für die Behörde zu Protokoll, dass mobilitätseingeschränkte Fahrer auch weiterhin jede Adresse in den durch Durchfahrtsbeschränkungen betroffenen Bereichen anfahren könnten. Sofern die Fahrzeuge grundsätzlich der Durchfahrtsbeschränkung für Dieselfahrzeuge unterlägen, seien diese Fahrten mit Start oder Ziel in den betroffenen Streckenabschnitten dem zugelassenen Anliegerverkehr zuzurechnen. Daher bedürfe es keiner Ausnahmen im Einzelfall.

Das bedeutet, solange man ein aG im Behindertenausweis stehen hat, ist alles wie beim alten. Man kann auch mit einem Diesel, der die Norm 6 nicht erfüllt in Hamburg durch oder in die gesperrten Straßen fahren.

Diesel-Fahrverbote in Hamburg gilt nicht bei Mobilitätseinschränkung

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