Berlin, 17. November 2017. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute Änderungen für die Festzuschüsse für Zahnersatz beschlossen. Damit erreichen die Festzuschüsse, die die Krankenkassen für Zahnersatz leisten, endlich wieder annähernd 50 Prozent der Kosten für Regelleistungen, wie das Gesetz es vorsieht.
Presseerklärung zur Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses