Patienten- und Selbsthilfeorganisationen sind nach der Patientenbeteiligungsverordnung berechtigt Patientenvertreterinnen/er zur Mitwirkung bei der G-BA zu benennen.
Hilfe für Brandverletzte e.V.
Patienten- und Selbsthilfeorganisationen sind nach der Patientenbeteiligungsverordnung berechtigt Patientenvertreterinnen/er zur Mitwirkung bei der G-BA zu benennen.