Knochendichtemessung

Berlin
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat heute Änderungen zur Knochendichtemessung beschlossen. Endlich haben chronisch kranke Patientinnen und Patienten und solche mit Risiken Anspruch auf die Durchführung einer Knochendichtemessung zur Erkennung einer Osteoporose. Die Patientenvertretung hatte einen entsprechenden Antrag gestellt und damit den entscheidenden Anstoß für den heute gefassten Beschluss gegeben.

Bisher musste es erst zu einem Knochenbruch kommen, damit eine Knochendichtemessung von den Krankenkassen erstattet wurde. Nun profitieren auch Patientinnen und Patienten mit Risiken und solche, bei denen der Verdacht einer sogenannten sekundären Osteoporose besteht. Diese entwickelt sich im Zusammenhang mit einer Reihe von chronischen Krankheiten, aber auch als unerwünschte Wirkung von Arzneimitteln wie Kortison. Dies gilt z.B. für chronische Darm-, Leber- und Nierenerkrankungen, Rheuma, Brustkrebs, Asthma, Mukoviszidose und weitere.

Die Knochendichtemessung unterstützt die Therapieentscheidung des Arztes bei Einleitung einer medikamentösen Therapie bei begründeten anamnestischen und klinischen Merkmalen. So werden einerseits Patientinnen und Patienten identifiziert, die einer Therapie bedürfen. Andererseits werden solche vor einer Übertherapie ge- schützt, bei denen noch keine medikamentöse Therapie notwendig ist oder noch kei- ne Osteoporose vorliegt. Vor diesem Hintergrund kritisiert die Patientenvertretung am heutigen Beschluss, dass eine erneute Knochendichtemessung in der Regel frü- hestens nach 5 Jahren möglich ist. Die Patientenvertretung hatte eine Grenze von 2 Jahren gefordert.

Die Einführung eines einmaligen Screenings auf Osteoporose für Frauen ab 55 Jah- ren – so ein weiterer, heute aber abgelehnter Antrag – hätte bedeutet, dass Männer und jüngere chronisch kranke Patientinnen ausgeschlossen worden wären.

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