Filmfestival Max Ophüls Preis: Diskriminierung hat Programm

Behindertenverbände und Interessenvertreter bemängeln seit Jahren die fehlende Barrierefreiheit, obwohl diese für die Landeshauptstadt wichtigste Kulturveranstaltung mit öffentlichen Geldern in Höhe von 419.000 Euro, darunter 90.000 Euro von der Landesregierung, gefördert wird.

Im Koalitionsvertag der Landesregierung wurde „die Förderung von Chancengleichheit und dadurch gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben als Ziel im Sinne der UN- Behindertenrechtskonvention“ vereinbart.

Das bedeutet, dass bei Kulturveranstaltungen wie dem Filmfestival Max Ophüls Preis alle geeigneten Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Menschen mit Behinderungen die uneingeschränkte Teilnahme an solchen Veranstaltungen zu ermöglichen.

Dennoch werden die Ansprüche und Rechte betroffener Menschen ignoriert. Weder sind alle Veranstaltungsorte noch die Filmfassungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich.

Zwei der Festivalorte sind wegen Treppenstufen für mobilitätseingeschränkte Menschen, also Rollstuhl- oder Rollatorbenutzer, überhaupt nicht zugänglich. Audiodeskriptionen aller Filme für blinde Menschen und Untertitelung für gehörlose Menschen werden beim 35. Filmfestival Max Ophüls Preis nicht angeboten.

Die Kinos 8 ½ und Cinestar sind zwar für mobilitätseingeschränkte Menschen zugänglich, aber aufgrund der räumlichen Ausstattung nur eingeschränkt nutzbar: das Kino 8 ½ verfügt über 4 Plätze für Rollstuhlfahrer, zeigt allerdings nicht alle Wettbewerbsfilme. In den Kinosälen des Cinestars endet der barrierefreie Zugang auf einerAbstellfläche für lediglich einen Rollifahrer oder Rollatorbenutzer.

Bereits im vergangenen Jahr wurde diese Diskriminierung deutlich: 13 Prozent der Menschen im Saarland sind schwerbehindert. Von den 34.000 Festival-Zuschauern konnten aber lediglich 225 Menschen mit Mobilitätsproblemen am Festival teilhaben. Das entsprach einer Quote von 0,6 Prozent.

Die Forderungen der Behindertenverbände und der Interessenvertreter sind eindeutig: Im Sinne des Artikel 30 der UN-Behindertenrechtskonvention muss bei einer öffentlichen Veranstaltung wie dem Filmfestival Max Ophüls Preis die Teilhabe von Menschen mit Behinderung gewährleistet sein. Im Klartext heißt das, dass alle Filme als Zulassungsvoraussetzung für eine Wettbewerbsteilnahme mit Untertitelung und Audiodeskriptionen angeboten werden und als Austragungsorte grundsätzlich nur solche Räumlichkeiten in Betracht zu ziehen sind, die Menschen mit Mobilitätseinschränkungen einen stufenlosen Zugang bieten sowie großzügige Stellplatzflächen für Rollstuhlbenutzer bieten.

Das Filmfestival Max Ophüls Preis erfüllt diese Ansprüche nicht und diskriminiert weiterhin Menschen mit Behinderung.

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